TuS Lehmden von 1908 e.V.
TuS Lehmden von 1908 e.V.

Satzung des Turn - und Sportvereins Lehmden von 1908 e.V.

Eingetragen beim Amtsgericht unter VR 120233

 

 

§ 1: Name und Sitz

Der Verein führt den Namen “ Turn- und Sportverein Lehmden von 1908“ und hat seinen Sitz in Hahn-Lehmden. Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen sein.

            § 2:  Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist es, den Sport in seiner Gesamtheit zu fördern und auszubreiten. Er erstrebt durch Leibesübungen die körperliche Ertüchtigung seiner Mitglieder.

Er ist politisch, konfessionell und rassisch neutral.

            § 3:  Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke “ der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

            § 4:  Mitgliedschaft in anderen Organisationen

Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen e.V. und des Kreissportbundes Ammerland und regelt im Einklang mit deren Satzung seine Angelegenheiten selbstständig.

            § 5:  Rechtsgrundlagen

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie aller Organe des Vereins werden durch die vorliegende Satzung ausschließlich geregelt.

            § 6: Erwerb der Mitgliedschaft ( ordentliche Mitglieder)

Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede natürliche und juristische  Person auf schriftlichen Antrag erwerben. Für Minderjährige ist die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag.

 

            § 7 : Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt:

  1. durch den Tod des Mitglieds

  2. Durch Austritt auf Grund einer schriftlichen Erklärung, die bis zum 31.12. des lfd. Jahres dem Vorstand zugegangen sein muss

  3. Durch Ausschluss aus dem Verein auf Grund eines Beschlusses des Gesamtvorstandes. Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

 

      § 8: Rechte der Mitglieder

Die Vereinsmitglieder sind insbesondere berechtigt:

 

  1. An den Beratungen und Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung teilzunehmen.   Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Mitglieder über 18 Jahre berechtigt.

  2. Die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der hierfür getroffenen Bestimmungen zu nutzen.

  3. An allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen sowie den Sport in allen Abteilungen aktiv auszuüben.

  4. Vom Verein Versicherungsschutz gegen Sportunfälle zu verlangen und zwar im Rahmen der vom Landessportbund Niedersachsen e.V. abgeschlossener Unfallversicherung

 

§ 9: Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet

 

  1. die Satzungen des Vereins, des Landessportbundes Niedersachsen e.v., der letzterem  angeschlossenen Fachverbände, soweit sie deren Sportarten ausüben, sowie auch die Beschlüsse der genannten Organisationen zu befolgen.

  2. Die Mitglieder haben die Pflicht, die Vereinsinteressen zu fördern und die Ziele des Vereins zu unterstützen und alles zu unterlassen , was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.

  3. Die durch den Beschluss der Jahreshauptversammlung festgelegten Beiträge ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Andere Beitragseinzüge können vom Vorstand im Einzelfall beschlossen werden.

  4. An allen sportlichen Veranstaltungen seiner Sportart nach Kräften mitzuwirken, zu deren Teilnahme sie sich zu Beginn der Saison verpflichten.

  5. In allen aus der Mitgliedschaft zum Verein erworbenen Rechtsangelegenheiten, sei es in Beziehung zu anderen Mitgliedern des Vereins oder zu Mitgliedern den in § 4 genannten Vereinigungen – nach Maßgabe der Satzungen dieser Vereinigungen -, deren Sportgerichte in Anspruch zu nehmen und sich deren Entscheidung zu unterwerfen. Der ordentliche Rechtsweg ist in allen mit dem Sportbetrieb in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten ausgeschlossen.

  6. Alle Mitglieder sind verpflichtet sich entsprechend der Satzung , den weiteren Ordnungen des Vereins , sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zu verhalten.




 

§ 10 : Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung

  2. geschäftsführender Vorstand

  3. der erweiterte Vorstand ( Gesamtvorstand)

 

     §11 : Zusammentreffen und Vorsitz

Die den Mitgliedern bezüglich der Vereinsleitung zustehenden Rechte werden in der Mitgliederversammlung als oberstes Organ des Vereins ausgeübt. Sämtliche Mitglieder über 18 Jahre haben eine Stimme. Übertragung des Stimmrechts ist unzulässig. Mitgliedern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit gestattet.

Die Mitgliederversammlung soll alljährlich einmal zum Jahresanfang als sogenannte Jahreshauptversammlung einberufen werden. Die Einberufung erfolgt durch

Veröffentlichung der  Tagesordnung auf der Homepage des TuS Lehmden sowie durch Aushang an den schwarzen Brettern der Sportstätten ,mit einer Einberufungsfrist von mindestens 10 Tagen.

Anträge zur Tagesordnung sind 6 Tage vor der Mitgliederversammlung in der Geschäftsstelle schriftlich einzureichen.

Einfache Mitgliederversammlungen sind vom geschäftsführenden Vorstand nach obiger Vorschrift einzuberufen, wenn ein dringender Grund vorliegt oder 30 Stimmberechtigte Mitglieder es beantragen.

   § 12 : Aufgaben

Der Jahreshauptversammlung steht die oberste Entscheidung in allen Vereinsangelegenheiten zu, soweit sie nicht satzungsgemäß anderen Organen übertragen ist.

Ihrer Beschlussfassung unterliegt insbesondere

 

  1. Wahl des Vorstandsgremiums ( alle 3 Jahre)

  2. Wahl von mindestens 2 Kassenprüfern ( alle 2 Jahre)

  3. Höhe und Fälligkeit der Beiträge

  4. Entlastung der Organe bezüglich der Jahresrechnung und der Geschäftsführung

  5. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten festlegen einer Umlage. Über die Notwendigkeit, Höhe und Fälligkeit wird mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden. Die Höhe der Umlage darf das 6 fache des Mitgliedsbeitrag nicht übersteigen.

  6. Zur Erhaltung und Pflege der Sportstätten kann von der Mitgliederversammlung beschlossen werden , das Arbeitsstunden abzuleisten sind. Die Anzahl der Stunden und die Höhe des Betrages bei nicht ausgeführter Arbeitsleistung entscheidet die Mitgliederversammlung. Weiteres regelt die Arbeitsordnung.

 

§ 13 : Tagesordnung

           

Die Tagesordnung einer Jahreshauptversammlung hat mindestens folgende Punkte umfassen:

  1. Bericht des geschäftsführenden Vorstandes

  2. Tätigkeitsberichte der Abteilungsleiter

  3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer

  4. Entlastung des  geschäftsführenden Vorstandes

  5. Wahlen, soweit diese erforderlich sind

  6. Genehmigung des Haushaltsvoranschlages



 

§ 14 : der geschäftsführende Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand setzt sich aus  3 Vereinsmitgliedern zusammen,  welche die Geschäfte des Vereins führen

  1. dem/der 1. Sprecher/in ( Leiter/in Geschäftsführung)

  2. dem/der 2. Sprecher/in ( Leiter/in Sportbetrieb)

  3. dem/der 3.Sprecher/in ( Leiter/in Öffentlichkeitsarbeit )

 

die Mitglieder des Gremiums werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch bis zu einer ordnungsgemäßen Neu – oder Wiederwahl im Amt.

Wiederwahl ist zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes des geschäftsführenden Vorstandes übernimmt das Mitglied ,welches in der Geschäftsordnung als Vertreter des ausscheidenden Mitgliedes benannt ist, kommissarisch die Aufgaben dieses Mitgliedes bis zur nächsten Jahreshauptversammlung.

Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.

Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft die Mitgliederversammlung,

.Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung. Der Vorstand kann eine Vergütung erhalten, über diese entscheidet die Mitgliederversammlung.

Zur Unterstützung der Vereinsverwaltung kann der Vorstand eine nebenberufliche Bürokraft einsetzen bzw. einstellen.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von 2 Sprechern des geschäftsführenden Vorstandes vertreten.

Die  Aufgaben der einzelnen Sprecher/innen werden in der Geschäftsordnung geregelt. 

Der Gesamtvorstand

Er besteht aus dem Vorstandsgremium und den Abteilungsleitern

  • Leiter Hallensport

  • Leiter Außensport

  • Leiter Jugendfußball

 

Die Abteilungsleiter werden vom geschäftsführenden Vorstand berufen und eingesetzt.

Die  Aufgaben der einzelnen Leiter werden in der Geschäftsordnung geregelt. 

   § 15 Pflichten und Rechte des geschäftsführenden Vorstandes

Der geschäftsführende Vorstand hat die Geschäfte des Vereins nach den Vorschriften der Satzung und nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse zu führen.

Der Gesamtvorstand soll monatlich einmal zusammen kommen. . Der geschäftsführende Vorstand beruft die Versammlung ein.

Insbeondere zur Regelung der Durchführung von Versammlungen , Sitzungen, und Tagungen der Organe des Vereins und seiner Abteilungen , der Rechte und Pflichten der Mitglieder , der Vereinsfinanzen , der Führung und Verwaltung von Abteilungen sowie der Organisation und Förderung der Jugendarbeit darf der geschäftsführende Vorstand Vereinsordnungen erlassen.

Vereinsordnungen sind nicht Satzungsbestandteil und dürfen der Satzung nicht widersprechen. Vereinsordnungen werden vom geschäftsführenden Vorstand erlassen geändert oder aufgehoben.

  § 16 : Kassenprüfer

Die von der Jahreshauptversammlung auf jeweils 2 Jahre zu wählenden ( Wiederwahl nicht zulässig) Kassenprüfer haben gemeinsam mindestens einmal im Jahr eine ins einzelne gehende Kassenprüfung vorzunehmen, deren Ergebnis sie den Mitgliedern in der Jahreshauptversammlung mitzuteilen haben.


 

  § 17: Verfahren der Beschlussfassung aller Organe

Sämtliche Organe sind beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder, sofern die Einberufung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung geschieht öffentlich durch Handaufheben, wenn nicht geheime Wahl beantragt ist.

Über sämtliche Versammlungen ist ein Protokoll zu führen, welches am Schluss vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben ist. Das Protokoll muss Angaben über die Anzahl der Erschienenen, die gestellten Anträge und das Abstimmungsergebnis enthalten.
 

§ 18 Satzungsänderungen

Zur Beschlussfassung über Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von ¾ der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

§ 19 Vermögen des Vereins

Die Überschüsse der Vereinskasse sowie die sonst vorhandenen Vermögensgegenstände ist Eigentum des Vereins. Ausgeschiedenen Mitgliedern steht ein Anspruch hieran nicht zu.

Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das vorhandene Vereinsvermögen nach Abdeckung etwaiger bestehender Verbindlichkeiten an den Landessportbund Niedersachsen e.V. oder eine andere gemeinnützige Einrichtung, die es für sportliche Zwecke im Sinne der Richtlinien des Finanzamtes zu verwenden hat.

Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keinen Anspruch auf Zahlung des     Wertes eines Anteils am Vereinsvermögen.

§ 20 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.

§ 21 Datenschutzerklärung

Speicherung von Daten:

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen Adresse, Alter und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in den vereinsinternen EDV-Systemen des geschäftsführenden Vorstandes gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.b. Speicherung von Telefon -und Faxnummern einzelner Mitglieder)und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

Weitergabe der Daten an die Verbände:

Als Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen, des Niedersächsischen Fußballverbandes, des Volleyballverbandes, des Tischtennisverbandes, des Leichtathletikverbandes und des Badmintonverbandes ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den jeweiligen Verband zu melden. Übermittelt wird dabei Name, Alter und Vereinsmitgliedsnummer; bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben ( z.b. Vorstandsmitglieder)die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Ligaspielen oder Turnieren meldet der Verein Ergebnisse ( z.b. bei Fußball: Torschützen) und besondere Ereignisse (z.b. Fußball: Platzverweise usw.) an den Verband.

Pressearbeit:

Der Verein informiert die Tagespresse, sowie die Rasteder Rundschau, dem Hunte-Report, der Sonntagszeitung und dem Ammerland-Sport über Turnierergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internet-Seite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleiben in bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt die zuständigen Verbände von dem Widerspruch des Mitglieds.

Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder und Kooperationspartner:

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere Turniere und deren Ergebnisse sowie Feiern,  am Informationsbrett in der Sporthalle, am schwarzen Brett in den Umkleideräumen in Nethen und im Schaukasten am Minchenkroog bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliedsdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleibt in bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung an den o.a. Orten.

Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliedsdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

Eine Ausgabe der Mitgliedsliste an Firmen und andere Institutionen erfolgt nicht.

Austritt aus dem Verein:

Beim Austritt werden die Daten des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Die Daten bleiben jedoch in einer Datenbank in der Geschäftsstelle des Vereins als Historie erhalten.  Diese Daten, die auch die Kassenverwaltung betreffen, verbleiben gemäß der steuerlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Austrittserklärung bei der Geschäftsführung.

Geschäftsstelle TuS Lehmden

Nelkenstraße 15

26180 Rastede

Tel: 04402 - 982303

Geschäftszeiten:

Dienstags  von 16.00-18-00 Uhr

Postanschrift: Nelkenstr. 15

                              26180 Rastede

                              außer Ferientermine

 

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